Heilmittelwerbegesetz

Besonderer Hinweis zum HWG (Heilmittelwerbegesetz)

 Aus rechtlichen Gründen weisen wir besonders darauf hin, das bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt wird , das hier ein Heilungsversprechen unsererseits zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.

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